Gegendarstellung

23.10.2021, Clemens Draschba
Bereich: Wissenswertes für die Familienforschung

zum Geschäftsbericht des stellvertretenden VFFOW Vorsitzenden im Mitteilungsblatt Nr. 92 vom 30. August 2021, veröffentlicht am 12. September 2021 vom Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e.V.


Gegendarstellung

Bei dieser Gegendarstellung handelt es sich um eine anonymisierte Version. Personennamen und die Links zu den Quellen und Dokumenten wurden entfernt, können aber bei mir angefragt werden. Die vollständige Version wurde den anwesenden Vereinsmitgliedern auf der Jahreshauptversammlung des VFFOW am 16. Oktober 2021 zur Kenntnis gegeben. Gleichwohl lehnt der Vereinsvorstand Angebote ab diese Gegendarstellung allen Mitgliedern zur Kenntnis zu geben. Damit wird durch den VFFOW Vorstand die Möglichkeit ausgeschlagen diese sensible Angelegenheit rein vereinsintern zu behandeln. Der Originaltext wurde am 19. September 2021 verfasst.

  1. Oktober 2021, Clemens Draschba

Bedauerlicherweise gehört es beim stellvertretenden Vereinsvorsitzenden immer noch nicht zur guten handwerklichen Praxis, gemäß der sorgfältigen Tradition eines Familienforschers, Behauptungen und Aussagen anhand von Quellen und Fakten umfänglich, gewissenhaft und zweifelsfrei zu belegen.

Deshalb geben Sie mir bitte die Gelegenheit einer Gegendarstellung, die ich in jedem einzelnen Punkt mit Daten und Fakten belegen möchte, mithin in einem Faktencheck zu präsentieren. Alle zitierten Dokumente können Sie bis zum 31.12.2021 online unter nachfolgender Adresse als PDF-Dateien abrufen:

Link wurde entfernt. Diesen kann man per E-Mail erfragen.

Das Kennwort lautet: XXXXXXXXX

Leider ist es mir nicht möglich alle, gegen meine Person im Mitteilungsblatt erhobenen Falschaussagen, Unwahrheiten, Verdrehungen und unbewiesenen Behauptungen in nur einem einzigen Dokument zusammenzufassen. Deshalb beschränke ich mich auf das eine wesentliche Thema:

Übernahme von Nutzungsrechten durch den VFFOW an den von mir erstellten Computerprogrammen „Danziger genealogischer Tafeln“ (erste Fassung) und „Recherche im Schriftenregister“

Um die beschriebenen Vorgänge in ihrem rechtlichen Kontext einordnen zu können, sind die nachfolgend aufgelisteten juristisch relevanten Umstände zu berücksichtigen. Diese Punkte sind auch mit meinem Rechtsanwalt im Dezember 2020 in dieser Form abgestimmt worden. Alle zitierten Paragraphen können unter https://dejure.org/gesetze/UrhG eingesehen und zur Überprüfung selbst nachgelesen werden.

  1. Die Computerprogramme der "Schriftenregister" und "Danziger genealogischen Tafeln" stellen nach §69a UrhG urheberrechtlich geschützte Werke dar. Ich bin der Urheber dieser Werke.

  2. Ein Urheber hat nach §15 das ausschließliche Recht über die Verwertung seines Werkes zu bestimmen. Die Verwertung der von mir erstellten Programme in Form von

    • Vervielfältigung (§16 UrhG),
    • Verbreitung (§17 UrhG),
    • öffentlicher Zugänglichmachung (§19a UrhG)

    erfolgte durch mich als Urheber und zugleich als VFFOW Vereinsmitglied. Nach meinem Ausscheiden aus dem VFFOW zum 31.12.2020 hätte der Verein die Programme nicht weiter nutzen dürfen.

  3. Ein Verein kann kein Urheber sein, da ein Urheber nur eine natürliche Person sein kann.

  4. Ein Verein kann zur Verwertung und eigenen Nutzung jedoch ein Nutzungsrecht mit dem Urheber vereinbaren (vgl. §31 und §32 UrhG).

  5. Bei Vereinen wird in der Tat gelegentlich die "konkludente" Übertragung von Nutzungsvereinbarungen aus ehrenamtlicher Arbeit angenommen. Dies setzt jedoch in jedem Falle eine nachweisbare Beauftragung zur Erstellung eines Werkes (in diesem Fall Computerprogramm, §69a) voraus.

  6. Verzichtet man als Verein auf ein Nutzungsrecht (Lizenz) oder hat man die Erstellung eines Werkes nicht beauftragt, ist eine Nutzung nicht möglich.

  7. Wird ein Urheberrecht verletzt, entsteht dem Urheber nach §97 ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, welcher nach §97a durch eine Abmahnung geltend gemacht werden soll.

Nun lassen Sie uns die Vorgänge, welche von Herrn anonymisiert im Mitteilungsblatt MTB92 öffentlich und schriftlich behauptet, jedoch nicht bewiesen werden, in einen chronologischen Ablauf und Kontext bringen und mit entsprechenden Schriftstücken und Dokumenten untermauern, um die Fakten in einem zeitlichen Ablauf einzuordnen:

  1. Am 21.10.2020 erklärte ich um 12:08 Uhr über die Vereinsmailingliste die Beendigung meiner Mitarbeit im VFFOW und kündigte meine Mitgliedschaft zum Kalenderjahresende 31.12.2020. (Quelle: Siehe Archiv der Mailingliste des VFFOW)

  2. Wenige Minuten später, um 12:17 wendete ich mich direkt an den Vereinsvorstand in einer E-Mail, um dem Verein ein Nutzungsrecht an den von mir erstellten Computerprogrammen freiwillig anzubieten und bat um die Abgabe eines Angebotes ohne Nennung eines "Preises". Zugleich wies ich darauf hin, dass die von mir erstellten Daten aus dem Allensteiner Indexierungsprojekt, welche nicht als Computerprogramme nach §69a, sondern als Datenbankwerk nach §4(2) UrhG einzustufen sind, von der Nutzung ausgeschlossen sind.

    Auch wies ich den Vorstand darauf hin, dass mit meinem Ausscheiden zum 31.12.2020 rechtlich eine Nutzung der Computerprogramme "Danziger genealogischen Tafeln" und "Schriftenregister" durch den Verein ab dem 01.01.2021 nicht mehr möglich sei, sofern dem VFFOW nicht eine Nutzung der Computerprogramme nach §31 UrhG eingeräumt wird. Dieses Angebot zur Nutzung habe ich, zur Herstellung einer klaren Rechtslage für den Verein rechtzeitig unterbreitet und um Verhandlungen und ein Angebot seitens des VFFOW-Vorstandes mit Frist bis zum 15.11.2020 gebeten. (vgl Anlage: Dokument 1)

    Einen Geldbetrag habe ich nicht gefordert! Zu diesem Zeitpunkt schwebte mir vor, dass ich einen Gutschein aus dem Buchverkauf des VFFOW erhalten könnte. Dies habe ich auch gegenüber anonymisiert in einer privaten E-Mail in der selben Woche geäußert.

  3. Am 28.10.2020, um 9:32 habe ich in einer E-Mail an den 1. Vorsitzenden Herrn anonymisiert und Hern anonymisiert darauf hingewiesen, dass der Vorstand sich zu meinem Angebot zur Übernahme von Nutzungsrechten bisher noch gar nicht gemeldet hat. (vgl Anlage Dokument 2). An dieser Stelle habe ich die mir entstandene Arbeitsumfänge zur Erstellung der Programme "Danziger genealogische Tafeln" und "Gesamtregister" aufgeführt. Diese E-Mail hat der stellvertretende Vorsitzende Herr anonymisiert im Mitteilungsblatt nur fragmentarisch wiedergegeben, um so bewusst einen falschen Eindruck zu erwecken. Er hat ganz bewusst genau den, in der Anlage farblich markierten Absatz

    Grundsätzlich sind jedoch auch andere Verfahren der Wertfindung zur Abgeltung der "Angemessenen Vergütung" im Gegenzug zur Einräumung des Nutzungsrechtes verhandelbar. In dieser Hinsicht sehe ich euren Vorschlägen bis zum 15.11.2020 entgegen.

    entfernt, um so wissentlich ein unvollständiges Zerrbild zu erzeugen und mich wissentlich zu diskreditieren. Gemeint war mit diesem Satz, der durch Herrn anonymisiert entfernt wurde, dass ich mich auch mit einem Gutschein aus dem VFFOW- Buchverkauf zufrieden geben würde, wenn Verhandlungen zustande kämen. Die Angabe der Stundenlöhne war als Vergleich für marktübliche Dienstleistung zu verstehen, wenn man die Erstellung der Computerprogramme durch eine externe Firma beauftragt hätte. Eine Forderung von 10.000€ ist in dieser E-Mail nicht enthalten, welche Herr anonymisiert jedoch an verschiedenen Stellen immer wiederholend in der Öffentlichkeit äußert.
    Zugegeben, diese E-Mail war etwas provokant formuliert. Aber der VFFOW Vorstand hatte bisher kein Interesse daran gezeigt in einen gemeinsamen Dialog zu treten und eine Verhandlung zu beginnen.

  4. Der Vorstand teilte mir sodann am 15.11.2020 durch E-Mail des stellvertretenden Vorsitzenden Herrn anonymisiert offiziell mit, dass er an den Nutzungsrechten zu Programmen, die ich erstellt habe kein Interesse hätte und mich auch nicht mit der Erstellung beauftragt hätte: (vgl. Anlage Dokument 3).

    Dies war die erste und einzige offizielle Reaktion die ich vom Vereinsvorstand als Rückmeldung auf meine Mail vom 21.10.2020 um 12:17 erhielt. Die entsprechenden Passagen, die für den weiteren Verlauf relevant sind, habe ich farblich in der Anlage hervorgehoben. In dieser E-Mail erklärt der VFFOW-Vorstand schriftlich, dass er kein Interesse an der Nutzung der Programme "Danziger genealogischen Tafeln" und den Computerprogrammen zu den "Schriftenregistern" hat und er an mich keine Beauftragung zu deren Erstellung erteilt hatte.

    Das bedeutet, der VFFOW verzichtet aus eigenem Ermessen seines Vorstandes auf jede künftige Nutzung der Computerprogramme zu den Schriftenregistern und den Danziger genealogischen Tafeln! Wie weit durch diese Entscheidung dem Verein ein Schaden entstanden ist, mag jeder für sich selbst bewerten.

  5. Am 17.11.2020 wiederholt und bekräftigt Herr anonymisiert diese Aussage namens des gesamten Vorstandes um 0:44 über die Mailingliste, indem er das Vorstandsschreiben an mich vereinsöffentlich über die Mailingliste publiziert. (vgl. Archiv der VFFOW Mailingliste)

  6. Wenige Stunden später, gegen Mittag habe ich daraufhin meine Computerprogramme der "Danziger Genealogischen Tafeln", nicht jedoch die Daten und Bilder per FTP vom alten Server bei HostEurope wieder gelöscht, mit einem alten FTP-Account, der mir bereits im Frühjahr (als ich die Danziger genealogischen Tafeln programmiert habe) offiziell durch den Vorstand zugeteilt wurde.

    Die Löschung erfolgte zu Recht, weil der VFFOW-Vorstand diese Programme nicht mehr nutzen wollte und ich das alleinige Verwertungsrecht als Urheber besaß. Die Schriftenregister waren weiterhin aktiv im Internet öffentlich auf dem alten Vereinsserver zugänglich und konnten von jedermann genutzt werden, weil man mir inzwischen alle anderen Zugänge zum Server gesperrt hatte. Sicherungskopien lagen dem Verein trotzdem vor und man hätte die Danziger Programme auch auf dem neuen Server wieder online stellen können. Man hat sich jedoch dazu entschlossen eine komplette Neuprogrammierung durch die neuen IT-Mitarbeiter durchzuführen. (Warum wohl?)

  7. Am Abend des 17.11.2020 antwortet Herr Mitgliedsname anonymisiert um 19:35 in der Mailingliste vereinsöffentlich auf eine Zusammenfassung der Tagesereignisse durch den 1. Vorsitzenden, welche dieser unter dem Titel "kurz und bündig" um 16:27 verfasst hat. Herr Mitgliedsname anonymisiert war vor meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im VFFOW Vorstand für viele Jahre als Beisitzer beratend im Vorstand für Computerangelegenheiten tätig. Er ist ein ausgewiesener und im Verein anerkannter IT-Experte. Er weist den Vorsitzenden, alle weiteren Vorstandsmitglieder und auch die Vereinsmitglieder darauf hin, dass die Auslegung des Urheberrechts seitens des Vorsitzenden völlig falsch eingeschätzt und interpretiert wird und belegt dies durch Zitate aus dem Gesetzestext. Er regt an, der Vorstand möge sich fachkundigen Rat einholen und die Angelegenheit im Sinne des Vereins baldmöglichst sauber klären. Er schlägt das Vereinsmitglied anonymisiert vor .... (vgl. Anlage 4, und Archiv der Mailingliste)

  8. Diese E-Mail habe ich um 21:19 Uhr zum Anlass genommen und den Vorsitzenden Herrn anonymisiert und Herrn Mitgliedsname anonymisiert mit Ergänzungen auf die Rechtslage in einer E-Mail bilateral hingewiesen und erklärt, dass der VFFOW meine Computerprogramme nach dem 31.12.2020 nicht mehr nutzen dürfte, wenn ihm zuvor kein Nutzungsrecht eingeräumt wird. Auch hier habe ich ganz gezielt darauf hingewiesen, dass ich keinen 5-stelligen Betrag forderte. (vgl Anlage Dokument 5). Ich hatte mir niemals einen einzigen Cent aus der Vereinskasse erstattet lassen. Selbst Reisekosten oder Hotelübernachtungen im Auftrag des Vereins hatte ich während meiner Vorstandszeit immer privat und ohne jede Erstattung selbst beglichen. - Anders als fast alle anderen Vorstandsmitglieder.

    An dieser Stelle hätte die Geschichte eine vollkommen andere Wendung nehmen können, wenn der Vorstand dem Ratschlag aus den Reihen seines Mitglieds gefolgt wäre und sich fachkundig hätte beraten lassen. Herr anonymisiert wäre ein akzeptierter, kompetenter und respektierter Ansprechpartner und Rechtsanwalt gewesen.

  9. Am selben Tag wird durch den Vorstand der neue Vereinsserver bei der Firma Strato zusammen mit der neuen Vereinsdomain vffow.org beauftragt. Dies ergibt sich aus den weltweit öffentlich einsehbaren Daten zur Domainregistrierung bei der offiziellen WHOIS - Zertifizierungstelle für Internetdomains.

    Zu diesem Server habe ich niemals vom Vorstand Zugangsdaten zugeteilt bekommen.

  10. Am 19.11.2020 um 15:24 schreibt der Vorsitzende Herr anonymisiert an die Mailingliste der "Server sei gehakt worden" (gemeint ist der alte Vereinsserver bei der Firma HostEurope), weil die Programme der Danziger Genealogien nicht mehr da seien. Die Schriftenregister waren zu diesem Zeitpunkt sehr wohl noch auf dem alten Server unter register.vffow.de öffentlich nutzbar! (vgl Archiv der Mailingliste)

  11. Gegen Ende November erfolgt, trotz besseren Wissens, dass dem Verein keine Nutzungslizenz vorliegt, schrittweise der Umzug der Computerprogramme auf den neuen Server bei Strato zu dem ich niemals Zugangsdaten erhalten habe. Meine Register-Programme sind dabei ebenfalls transferiert worden und unter der neuen Internetdomaine register.vffow.org öffentlich zugänglich gemacht worden . Dies stellt eine urheberrechtliche Verletzung gemäß §16 (Vervielfältigung) und §19a (öffentliche Verbreitung) dar, weil der Vorstand es zu diesem Zeitpunkt versäumt hatte ein Nutzungsrecht zu erwerben, auf dieses sogar explizit verzichtet hatte. Der Vorstand und seine neuen IT-Mitarbeiter haben also wissentlich gegen bestehendes Recht verstoßen. Meine Einwilligung zum Kopieren der Programme wurde zuvor nicht eingeholt.

    Außerdem wurde meine Kennzeichnung als Urheber aus den Computerprogrammen entfernt. Dies stellt einen weiteren Verstoß gegen mein Recht gemäß §13 UrhG dar.

  12. Am 26.12.2020, kurz vor Ablauf meiner Mitgliedschaft machte ich den Vorsitzenden nach anwaltlicher Beratung trotzdem wohlwollend darauf aufmerksam, dass das Kopieren meiner Programme auf den neuen Server und die Veröffentlichung meiner Computerprogramme auf dem neuen Server eine urheberrechtliche Verletzung darstellt, gegen die ich mittels Anwalt durch eine Abmahnung wegen vier nachweisbaren Verstößen ab Januar 2021 vorgehen würde. (Anlage Dokument 6)

    Dieser Hinweis war als deeskalierender Hinweis zur guten Ordnung zu verstehen, um Mehrungen in der Angelegenheit zu vermeiden und den Verein vor einem finanziellen Schaden zu bewahren. Wäre ich "geldgierig" gewesen hätte ich das Abmahnverfahren stillschweigend durchgeführt und das Geld „eingesteckt“. Es bestand zu 100% eine Erfolgsgarantie!

  13. Am 29.12.2020 haben die Administratoren des neuen Vereinsserver bei der Firma Strato, die von mir programmierte Vorschaltwebseite mit dem Wartungshinweis aktiviert. Damit waren ab dem 29.12.2020 die Recherchen in den Schriftenregister nicht mehr für die Öffentlichkeit verfügbar! Die sogenannten REST-Services (Das sind technische Teile der Computerprogramme, die einzelne Benutzerabfragen mit Daten beantworten) waren aber weiterhin fehlerfrei erreichbar. Die Programme waren immer noch auf dem neuen Server aktiv und liefen fehlerfrei ohne technische Probleme. Mitgliedsname anonymisiert hat dies mit seiner Anlage zum Antrag an die JHV 2021 sehr gut dokumentiert. Auch diese vorgeschaltete Wartungsseite war durch mich programmiert und enthielt sogar noch meine Urheberkennung. (Ein Nachweis ist nicht mehr zweifelsfrei möglich, da diese Seite im Juni entfernt wurde)

  14. Am 21.01.2021 um 12:08 verfasste ich eine erste Gegendarstellung gegen die falschen Darstellungen des VFFOW-Vorstandes an einen Herrn anonymisiert. Dieses Dokument findet sich in den Anlagen zu den Anträgen an die JHV 2021 von Mitgliedsname anonymisiert und kann dort nachgelesen werden.

  15. Ein halbes Jahr später, am 11.06.2021 waren die Computerprogramme immer noch auf dem neuen Vereinsserver aktiv und die REST-Abfragen konnten aus dem Internet öffentlich abgerufen werden. Darauf habe ich den 1. Vorsitzenden Herrn anonymisiert am 11.06.2021 um 7:50 durch eine private E-Mail auf seine Anfrage „Wie gehts“ aufmerksam gemacht. Der guten Ordnung halber habe ich darauf hingewiesen, dass auch dies bereits abmahnungsfähig sei, ich darauf aber bisher wohlwollend verzichtet hätte. (vgl. Anlage Dokument 7. Textpassagen weiter unten sind farblich markiert)

  16. Etwa eine Woche später, am 19.06.2021 um 12:08 wurden meine Programme auf dem neuen Server durch die Server-Administratoren final entfernt und eine neue Webseite wurde vorgeschaltet. Das ist auch Status Quo am 19.09.2021.


Man kann leicht ermessen, wie verworren und kompliziert die Sachlage in Wirklichkeit ist. Bitte machen Sie sich ein eigenes, umfassendes Bild anhand der zur Verfügung gestellten Dokumente. An dieser Stelle möchte ich Ihnen ein paar Fragen stellen, auf die sie mir vielleicht Antworten geben mögen. Wenn sie dies nicht tun möchten, sollten sie diese Fragen jedoch an sich selbst, an Herrn anonymisiert, das Redaktionsteam des Mitteilungsblattes oder an die Mitglieder des Vereins zur Wahrheitsfindung richten:

  1. Warum waren die Register bis Ende Dezember für alle Mitglieder und die Öffentlichkeit nutzbar, obwohl mir alle Zugänge zum alten Server gesperrt wurden?

  2. Wie hätte ich die Register Ende Dezember löschen können, ohne Zugang zum neuen Server bei der Firma Strato?

  3. Warum hat der Vorstand grundsätzlich alle Verhandlungen über ein Nutzungsrecht an den Programmen abgelehnt und sich nicht fachkundig beraten lassen?

  4. In welchem Dokument soll ich eine Forderung von 10.000 € gestellt haben?

  5. Warum wurden die Register auf den neuen Vereinsserver kopiert, obwohl keine rechtmäßige Nutzungslizenz vorlag, und obwohl nach Hinweisen aus den Reihen der Mitglieder bekannt war, dass dies eine Rechtsverletzung darstellt.

  6. Warum waren die Teile meiner Programmierung immer noch bis Juni 2021 online auf dem neuen Server abrufbar?

  7. Wer hat die Programme Ende Juni 2021 dann wirklich gelöscht? Ging es darum die wissentlich falsche Darstellung für das Mitteilungsblatt vorzubereiten und glaubhafter zu machen, dadurch eigene Fehler zu vertuschen und Beweise verschwinden zu lassen?

Sie können im Gegenzug natürlich zu recht auch Fragen an mich richten. Zum Beispiel:

Warum ich nicht einfach die Nutzung der Programme kostenlos dem Verein zur Verfügung überlassen habe. Nun, dem Verein, seinen ehrlichen Mitgliedern und der Gemeinschaft der Familienforscher sehr gerne. Jeder Familienforscher der bei mir anfragt erhält auch weiterhin kompetente Auskunft aus dem Schriftenregister kostenlos in persönlicher E-Mail oder über die sozialen Netzwerke erteilt. Auch haben ausgewählte und befreundete Familienforscher weiterhin die Möglichkeit in den, durch mich erstellten Programmen nach Eingabe eines Kennwortes erfolgreich zu recherchieren. Aber das bleibt beschränkt auf ehrliche Familienforscher. Sogar der 1. Vorsitzende Herr anonymisiert hatte im Juni kurzzeitig für seine privaten Recherchen Zugang zu den von mir programmierten Schriftenregistern. Warum wird das nicht erwähnt?


Rückblickend betrachtet ist es durchaus bemerkenswert, wie sich meine eigentlich ganz einfache Anfrage an den Vorstand vom 21.10.2021 um 12:17 entwickelt hat. Die ganze Angelegenheit hätte damals noch am selben Tag nach wenigen Stunden kurzfristig erledigt gewesen sein können.

Mit Hinblick auf ein weiteres Vorgehen sehe ich aktuell vier Möglichkeiten gegen die wissentlich falsch dargestellten Tatsachen von Herrn anonymisiert im aktuellen Mitteilungsblatt vorzugehen:

  1. Gar nichts tun und darauf vertrauen, dass die ehrlichen Vereinsmitglieder sich ihre Meinung selber bilden.
  2. Eine Gegendarstellung mit Faktencheck im Internet publizieren.
  3. Einen Antrag zur Klärung an die Mitgliederversammlung stellen; für den Zeitraum meiner Mitgliedschaft bis Ende 2020.
  4. Einen Rechtsanwalt einschalten, um Strafanzeige gegen Herrn anonymisiert wegen eines Vergehens nach §186 oder §187 Strafgesetzbuch zu stellen.

Unabhängig davon werde ich meine genealogische Arbeit zur Familienforschung in Ost- und Westpreußen auch weiterhin mit viel Freude und Engagement in anderen Vereinen und mit dem von Bernhard Ostrzinski und mir gemeinsam betriebenen NamensIndex-Projekt erfolgreich weiterführen.

  1. September 2021, Clemens Draschba

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